Sonntag, 2. September 2007

Spenden Abzug International

Hier mal was Rechtliches: (Uf.) Bisher konnten nach deutschem Steuerrecht nur Spenden an im Inland ansässige Empfänger als Sonderausgaben steuerlich anerkannt werden (§ 10 b EStG). Der Bundesfinanzhof (Az.: XI R.56/05) hat jetzt dem Europäischen Gerichtshof die Rechtsfrage vorgelegt, ob das Abzugsverbot von Auslandsspenden (im vorliegenden Fall für eine nach portugiesischem Recht gemeinnützig anerkannte Organisation) gemeinschaftswidrig sei. Das im deutschen Recht geltende Abzugsverbot für Auslandsspenden wird auf einen Verstoß gegen die im EG-Vertrag geregelte Kapitalverkehrsfreiheit überprüft.

via hochschulverband.de und steuerrechtblog.de

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